Garantie

Garantiebedingungen für Lumon Produkte

Die Garantie umfasst die Behebung von Mängeln, die auf Rohmaterial- und Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie umfasst notwendige Reparaturarbeiten am Material.

Garantiebedingungen

Die Garantiebedingungen setzen voraus, dass die Lieferung vom Kunden abgenommen wurde. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Montage nicht anwesend ist und innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Montage keine Mängelrüge erteilt, gilt die Lieferung als abgenommen und die Garantiefrist beginnt.

Garantiefrist

Die Garantiefrist für Montagearbeiten beträgt zwei (2) Jahre und fünf (5) Jahre für Material- und Herstellungsmängel ab Abnahme des Arbeitsergebnisses oder der tatsächlichen Inbetriebnahme. Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen beträgt zehn (10) Jahre ab Produktionsende. Holzteile haben eine Garantiefrist von zwei (2) Jahren für Material- und Herstellungsmängel. Für Solarplissees und Insektenschutznetze gilt eine Herstellergarantie von zwei (2) Jahren.

Garantiebeschränkungen

Ausgeschlossen von der Garantie sind:

  • Reinigung nach Abnahme der Lieferung oder tatsächlicher Inbetriebnahme.
  • Maßnahmen, die auf die spätere Verschmutzung der Glasscheiben und anderer Konstruktionen zurückzuführen sind.
  • Glasbrüche, der nicht auf Produktionsfehler zurückzuführen sind.
  • Glasbrüche, die durch fehlerhaftes Bedienen oder Vandalismus verursacht wurden.
  • Justierungen, Reparaturen und Austausch von Ersatzteilen, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachten der Bedienungsanleitung zurückzuführen sind.
  • Schäden, die durch das Absinken der Konstruktion, außergewöhnliche Belastung der Scheiben oder ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis im Bereich der Verglasung oder auf eine Naturkatastrophe zurückzuführen sind.
  • Änderungen, Reparaturen oder Neumontagen, die ohne Genehmigung des Herstellers oder des Wiederverkäufers vorgenommen wurden.
  • Auf der Oberfläche des gehärteten Sicherheitsglases eventuell sichtbare Muster.
  • Indirekte Kosten.

Gehärtetes Sicherheitsglas darf nicht mit Folien oder Klebebändern beklebt werden. Wenn das Glas im Nachhinein beklebt wurde, übernimmt Lumon Oy keine Verantwortung für Produktbruch oder für Schäden an Sachen oder Personen, die durch das Zerbrechen des Produkts verursacht werden, sowie für die dadurch entstehenden Kosten.

Gehärtetes Glas wird gemäß den Normen EN 12150-1 und EN 572-8 hergestellt.

Verbundglas wird gemäß der Norm EN 14449 und EN 12543 gefertigt.

Verglaste Balkone/Terrassen sind keine wärmegedämmten Räume. Es sind unbeheizte, nicht vollständig abgedichtete Räume im Freien. Bei Brüstungs- und Balkonverglasungen können 4 bis 15 mm breite Spalte zwischen den Glasscheiben vorhanden sein. Bei den Gebäudeanschlüssen sind 10 bis 50 mm breite Spalte möglich. Bei der Einrichtung von Balkon oder Terrasse ist ein mögliches Eindringen von Wasser, Schnee, Staub und Wind zu berücksichtigen.